Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Reichenschwand e.V.

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§1 - Name, Sitz, Geschäftsjahr

 

§2 - Vereinszweck

 

§3 - Mitglieder

 

§4 - Erwerb der Mitgliedschaft

 

§5 - Beendigung der Mitgliedschaft

 

§6 - Mitgliedsbeiträge

Von den Mitgliedern wird ein Jahresbeitrag erhoben, dessen Höhe die Mitgliederversammlung festsetzt.Ehrenmitglieder und Minderjährige sind von der Beitragspflicht befreit.

 

§8 - Vorstand

 

§9 - Zuständigkeit des Vorstands

 

§10 - Sitzung des Vorstands

 

§11 - Kassenführung

 

§12 - Mitgliederversammlung

 

§13 - Beschlussfassung der Mitgliederversammlung

 

§14 - Ehrungen

 

§15 - Auflösung

 

§16 - Rechtswirksamkeit

 

 

Reichenschwand, den 05.Januar 1994

 

 

Tags: Feuerwehr, Reichenschwand, Satzung, Verein, 1994

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