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Sonntag, 10. November 2024

Rauchmelderpflicht in Bayern

Über die Pflicht, Rauchmelder in Gebäuden zu installieren gibt es die unterschiedlichsten Gerüchte und Meinungen. Die Hersteller solcher Rauchmelder haben natürlich das Interesse, so viele davon wie möglich zu verkaufen. Gesetzestexte verwirren den Normal-Bürger zudem und am Ende stehen viele vor der Frage "Welche Rauchmelder muss ich wo bis wann installieren". Diese Frage beantworten wir hier in diesem Artikel. Wenn Ihre Fragen am Ende des Artikels nicht beantwortet wurden, oder Sie noch unsicher sind, dann schreiben Sie uns einfach an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Frage: Muss ich Rauchmelder installieren?

Kurz: ja! In Mietwohnungen sowie in eigengenutztem Wohneigentum müssen in Bayern bis spätestens 31.12.2017 Rauchmelder verbaut sein. Bei Neubauten müssen die Rauchmelder direkt mit verbaut werden.

 

Frage: Wo muss ich überall Rauchmelder installieren?

Antwort: Rauchmelder müssen in allen Schlafzimmern, Kinderzimmern sowie Fluren die zu einem dieser Zimmer führen verbaut werden. Die Regelung gilt nicht für Hausflure oder Treppenhäuser, sobald diese außerhalb der Wohnung liegen. Die Anzahl der Rauchmelder die verbaut werden müssen ist abhängig vom verwendeten Modell. Gängige Rauchmelder decken Räume / Flure mit bis zu 80qm ab. Prüfen Sie die zu überwachenden Flächengrößen und wählen Sie die entsprechende Anzahl an Rauchmeldern. Wenn Sie in Ihrer Wohnung / Ihrem Haus ein offenes Treppenhaus haben, dann soll mindestens auf der obersten Ebene ein Rauchmelder verbaut werden.

 

Frage: Sind Gewerbeimmobilien auch von der Pflicht belegt?

Antwort: Nein, Gewerbeimmobilien sind nicht durch die Pflicht belegt. Die gesetzliche Pflicht rührt daher, dass Rauchmelder Menschen im Schlaf wecken sollen bei sich entwickelnden Bränden. Von schlafenden Menschen ist in Gewerbeimmobilien in der Form nicht auszugehen.

 

Frage: Bis wann muss die Installation erfolgen?

Antwort: In Neubauten gibt es keine Schonfrist, hier müssen Rauchmelder direkt mit verbaut werden. In Bestandsbauten gibt es noch eine Schonfrist, die zum 31.12.2017 endet. Renovierungen von Immobilien führen nicht zur Pflicht, umgehend Rauchmelder zu installieren, auch wenn das sicher Sinn machen würde. Bei Renovierungen gilt die Schonfrist bis 31.12.2017.

 

Frage: Wie müssen Rauchmelder installiert werden?

Antwort: Rauchmelder gehören an die Decke! Hier sammelt sich zu allererst Rauch und ein Brand wird frühzeitigst erkannt. Rauchmelder sollen mittig im zu überwachenden Bereich angebracht werden, und nicht abgedeckt werden. Weitere Informationen zum korrekten Einbau legt der Hersteller eines Rauchmelders in Form einer Anleitung bei.

 

Frage: Wer kontrolliert die Installation von Rauchmeldern?

Antwort: Niemand. Es war kurzzeitig zur Diskussion gestanden, dass die Kaminkehrer die Prüfung der Rauchmelder - Installation übernehmen sollen, davon hat man dann aber Abstand gehalten. Die Gesetzeslage sieht aber Stichproben vor.

 

Frage: Wer ist bei einer Mietwohnung für die Rauchmelder zuständig?

Antwort: Die Installation muss durch den Eigentümer erfolgen. Für den Betrieb ist der Mieter verantwortlich. D.h. der Mieter muss regelmässig eine Funktionsprüfung vornehmen und auch ggf. Batterien tauschen falls ein Rauchmelder einen niedrigen Batteriestand signalisiert.

 

Frage: Muss ich beim Kauf auf bestimmte Zulassungen achten?

Ja, Rauchmelder müssen mindestens ein CE-Zeichen führen und die DIN Norm DIN EN 14604 erfüllen. Beides ist auf den Rauchmelder-Verpackungen aufgedruckt.

 

 

 

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